30.09.2005, 21:48
http://studenten.verwaltung.uni-muenchen.de/sozinh.htm:
http://www.uni-greifswald.de/~stdangel/s...beurl.html
Ich hab jetzt nur mal Bafög und Beurlaubung in google eingegeben. Sowas kam da raus. Weià nicht, ob du damit was anfangen kannst und ob das überhaupt was mit dem zu tun hat. Ich würde ja mal bei dem zuständigen Amt anrufen. Macht mein Vormund auch immer für mich. Hrhr. Diese ganzen Ausnahmen etc sind mir zu kompliziert. haha.
Zitat:Achtung: bei Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen (z.B. in medizinischen Fächern, Lehrämtern) sind Mindeststudienzeiten zu beachten, d.h. es müssen eine bestimmte Anzahl von Fachsemestern ohne Beurlaubungen nachgewiesen werden, bevor man sich zu Prüfungen oder Praktika anmelden darf! Hier ist die Beantragung einer Beurlaubung gut zu überdenken! Ãhnliches gilt für BAföG- Berechtigte, da eine Studienförderung durch BAföG während der Beurlaubung entfällt!
http://www.uni-greifswald.de/~stdangel/s...beurl.html
Zitat:BAföG-Empfänger sollten vor der Antragstellung Rücksprache mit dem BAföG-Amt halten.
Ich hab jetzt nur mal Bafög und Beurlaubung in google eingegeben. Sowas kam da raus. Weià nicht, ob du damit was anfangen kannst und ob das überhaupt was mit dem zu tun hat. Ich würde ja mal bei dem zuständigen Amt anrufen. Macht mein Vormund auch immer für mich. Hrhr. Diese ganzen Ausnahmen etc sind mir zu kompliziert. haha.