19.03.2008, 15:36
Hey,
ich hab eigentlich nur eine ganz kurze Frage .... und zwar hab ich im Mai meine Abschlussprüfung und bin gerade dabei BWL zu lernen ...bin jetzt an den Vollmachten angekommen, die man in einem Geschäftsbetrieb erteilen kann ...
DAs verstehe ich auch alles nur finde ich nirgendwo etwas, ab wann Prokura Gültigkeit erhält.
Im Innenverhältnis muss sie ja lediglich schriftlich erteilt werden ... im AuÃenverhältnis mit Handelsregistereintrag ...
Ab wann gilt Prokura dann im AuÃenverhältnis?
Hier die Frage, an der ich etwas hänge:
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte
ich hab eigentlich nur eine ganz kurze Frage .... und zwar hab ich im Mai meine Abschlussprüfung und bin gerade dabei BWL zu lernen ...bin jetzt an den Vollmachten angekommen, die man in einem Geschäftsbetrieb erteilen kann ...
DAs verstehe ich auch alles nur finde ich nirgendwo etwas, ab wann Prokura Gültigkeit erhält.
Im Innenverhältnis muss sie ja lediglich schriftlich erteilt werden ... im AuÃenverhältnis mit Handelsregistereintrag ...
Ab wann gilt Prokura dann im AuÃenverhältnis?
Hier die Frage, an der ich etwas hänge:
Zitat:Oliver Neuköln, Inhaber der "Neuköln Solartechnik e. K.", ernennt am 20.02.2008 schriftlich seinen Angestellten Willi Brause zum Einzelprokuristen. De rEintrag des Prokura ins Handelsreigster erfolgt am 15.03.2008. Im Ernennungsschreiben legt Neuköln fest, dass Brause ohne siene Zustimmung keine leitenden Angestellten einstellen darf.
Frage: Ab welchem Datum kann Brause das Unternehmen wirksam als Prokurist vertreten (mit kurzer Begründung)?
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte
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