27.08.2008, 21:47
Melitta, die Erklärung hättest du noch einwenig umfangreicher geben müssen, denn es ist NICHT strafbar, wenn man sich im URLAUB imitierte Ware unter einem Wert von 175,-⬠kauft!
(wenn die Ware mehr gekostet hat, wird alles eingezogen und Anzeige erstattet)
Die Regelung gilt NICHT wenn man sich bei Ebay oder sonstwo im Internet ( sogar Zeitung etc.) einen gefälschten Artikel zukommen lässt!
PAKET WIRD DANN BESCHLAGNAHMT UND RECHTSINHABER INFORMIERT, DER DANN ANZEIGE UND VERFAHREN EINLEITET.. KANN DANN SCHNELL MAL 100.000 ⬠KOSTEN.
P.S. bin am Samtag bei Hermès *g*
(wenn die Ware mehr gekostet hat, wird alles eingezogen und Anzeige erstattet)
Die Regelung gilt NICHT wenn man sich bei Ebay oder sonstwo im Internet ( sogar Zeitung etc.) einen gefälschten Artikel zukommen lässt!
PAKET WIRD DANN BESCHLAGNAHMT UND RECHTSINHABER INFORMIERT, DER DANN ANZEIGE UND VERFAHREN EINLEITET.. KANN DANN SCHNELL MAL 100.000 ⬠KOSTEN.
P.S. bin am Samtag bei Hermès *g*