25.01.2009, 08:21
Natalie schrieb:Ich sehe die Problematik bei Sexualdelikten eher vor Gericht, da sie einfach so wahnsinnig schwer zu beweisen sind.
Und hier müsste eigentlich erst einmal der Opferschutz beginnen.
Mich hat das Buch, das ich gerade lese auf einen interessanten Gedankengang gebracht, bezüglich des Begriffs "Sexualdelikt".
Wie definiert man "Sex"? Als etwas, was im gegenseitigen Einvernehmen geschieht? Viele Vergewaltigungsopfer werden so massiv bedroht, dass sie um dem Tod zu entgehen, einwilligen, mit dem Täter Sex zu haben. Somit - so argumentieren viele Gerichte- sind sie selbst Schuld daran.
Wenn ich einen jungen Mann auf einen Drink zu mir nach Hause einladen würde und er mich dann vergewaltigen würde...hätte ich seine Tat provoziert?
In dem Zusammenhang ein Fall aus Texas:
eine Frau wurde von einem Vergewaltiger überfallen, der ihr mit ihrem Tod drohte. Sie erklärte sich einverstanden, das zu tun, was er wollte, bat ihn aber, ein Kondom zu verwenden (damit sie sich mit nichts ansteckt...nebenbei bemerkt ist die Rate der Schwangerschaften durch Vergewaltigungen minimal). Dies wurde ihr vor Gericht vorgeworfen- sie hätte sich zum Sex einverstanden erklärt und somit wurde der Fall nicht als Vergewaltigung gewertet.
Im Rahmen von Vergewaltigungsdelikten müssen sich die Opfer am häufigsten Lügendetektorentest unterziehen, unter allen Delikten betrachtet, und im Rahmen von Vergewaltigungsdelikten immer noch bedeutend öfter, als die Täter.
Der Opferschutz müsste eigentlich bereits dann eintreten, wenn die Opfer sich bei der Polizei melden. Aber das tun die wenigsten, weil sie wissen, dass ihr Täter höchstens für Paar Jährchen auf Bewährung ins Gefängnis geht und sie ihn eventuell noch gegen sich aufbringen.
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Innocence has a power evil cannot imagine
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