26.01.2009, 11:59
summersoul schrieb:wie kann man ein Rechtssystem gut finden, in dem ein Raubkopierer härter bestraft wird, als ein Kinderschänder???
Wer behauptet das?
Die Strafrahmen unterscheiden sich um einiges.
Während bei Raubkopierern die Höchststrafe bei 5 Jahren liegt, wenn ich nicht irre, ist bei sexueller Nötigung mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe angesetzt. Bei Vergewaltigung 2 Jahre.
Zitat:
Es ist auch einigermaÃen merkwürdig, dass du ein Rechtssystem gut heiÃt, bei dem ein Richter immer noch die Möglichkeit hat, jemanden laufen zu lassen, obwohl- wie du so schön schreibst- viele genau wissen, wen sie da laufen lassen.
Ja, aber was willst du machen?
Wenn die Beweise nicht ausreichen, gilt eben in dubio pro reo.
Alles andere wäre ein Eingriff in die Grundrechte und wir können nun mal nicht jeden auf Grund eines Verdachtes einsperren, wo kämen wir denn da hin?
Zitat:Ich kann ein Rechtssystem nicht gut heiÃen, in dem allen die Hände gebunden sind, wie neulich bei dem Fall, dass ein gefährlicher Vergewaltiger, der seine Therapie mehrmals abgebrochen hat auf freiem Fuà ist.
Genau das meinte ich, einmal geht was schief, schon ist gerade der Fall in der Presse.
Zu dem Fall an sich kann ich nicht genug sagen, da ich nicht genau weiÃ, was da passier ist...
Zitat:
Wo Opferschutz beginnen soll, wenn man nicht weiÃ, wer das Opfer ist??? Wie meinst du das??
Das eben genau da die Problematik beginnt. Vor Gericht stehen sich zwei Seiten gegenüber, woher soll man jetzt wissen, wer Opfer ist und wer nicht? Besonders wenn es eben kein eindeutiges Urteil gibt...
Ich frage mich auch, was du dir unter Opferschutz vorstellst.
Zitat:Viele Vergewaltigungsopfer werden so massiv bedroht, dass sie um dem Tod zu entgehen, einwilligen, mit dem Täter Sex zu haben. Somit - so argumentieren viele Gerichte- sind sie selbst Schuld daran
Das Gericht würde ich übrigens gerne sehen.
Denn der Tatbestand des § 177 setzt unter anderem gerade die Drohung voraus. Habt ihr die §§ dazu schon mal gelesen? <-- das frage ich jetzt aus Interesse, nicht dass das jetzt falsch rüber kommt ^^
@Melitta:
und schon wieder haben wir aneinander vorbei geredet.
meine aussage war keineswegs als vorwurf gemeint, tut mir leid, wenn es bei dir so angekommen ist. es war nur eine feststellung und erklärung für einige unterschiede, auf die wir eben gestoÃen sind

hm, also christian klar wurde wegen mordes verhaftet, er hat wegen mordes weitaus mehr als 15 jahre im gefägnis gesessen und jetzt ist er auf freiem fuà und was nun?
bei ihm wird ein aufstand gemacht, weil der fall weitaus bekannter ist als andere mordfälle. aber trotzdem bekommt er ebenfalls die möglichkeiten, die jeder andere mörder auch bekommt, sich wieder in die gesellschaft einzufügen. und ganz ehrlich, ich glaube nicht, dass er wieder rückfällig wird.
@Sandra:
Ja genauso seh ich das auch.
Und das ist bei anderen Fällen genau so. Einer wird rückfällig und es wird gleich auf alle projeziert.
@Merle:
15 Jahre kannst du ja nun nicht so pauschal sagen.
Aber wie gesagt, es gibt eben die Grundrechte...
@sommersoul:
wir betreiben seit jahren integration und ich würde sagen, recht erfolgreich. warum sollte jetzt ein kontrollsystem her, das würde doch dem prinzip widersprechen.
Und es ist nicht so, dass sich das dt. Recht nicht damit auseinander gesetzt hätte. Ich befürchte nur, dass kaum jemand so etwas wie Mediation/ TOA kennt, gleiches gilt wohl für die Strafzwecktheorien mit den dazu gehörenden Präventionen.