15.03.2009, 00:16
fabsge schrieb:Für den Vater könnte diese Spitzfindigkeit aber essentiell sein. Je nachdem drohen ihm entweder eine Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung in Bezug auf das Aufbewahren der Tatwaffe, wenn nämlich entsprechende Anzeichen vorlagen. Ansonsten ist das eine Ordnungswidrigkeit die mit einer Bewährungsstrafe zu ahnden ist. Ordnungswidrigkeiten mit Todesfolge sind meines Wissens nicht vorgesehen (oder ihr Juristen im Forum?).
OWis hatten wir noch nicht, aber da es dabei ja um Geldstrafen handelt, die der Verwaltung unterliegen, würde ich sagen nein. Denn alles was eine Todesfolge nach sich zieht, wird sicherlich nicht nur mit einer GeldbuÃe geahndet und vor allem auch vor Gericht verhandelt werden.
Hm, ich bin etwas ich weià nicht genau was, aber mir missfällt es etwas, dass sich alle wieder sofort auf die Waffengesetze und die Ballerspiele stürzen, anstatt sich mal zu fragen, was passieren muss, damit ein Junge in dem Alter sich zu so einer Tat entschlieÃt. Natürlich will ich damit nicht sagen, dass jeder Ballerspiele spielen sollte und das Waffen nicht gesichter sein müssen, aber ich denke das ist einfach nicht das entscheidene Problem. Natürlich hätte der Junge keinen Amoklauf begehen können ohne die Waffe, aber wenn jemand entschloÃen ist, lässt der sich glaub ich nicht aufhalten. Und dann kann man sich Waffen auch auf irgendwie besorgen.
Zitat:
Kann auch keinen Zusammenhang erkennen.
Amokläufe die nur Vergewaltiger treffen dürften schwer durchführen zu sein. Mordreihen gabs vielleicht schon? Weià ich nicht. Mir fällt da nur der Fall einer Mutter in Deutschland ein, die den Vergewaltiger und Mörder ihres Kindes vor Gericht erschoss. Endete glaube ich mit einem eher milden Vergleich weil der Anwalt der Mutter dem Staat mit einer Klage drohte, wenn es zu einer Verurteilung der Mutter käme. Der Vergewaltiger war in dieser Hinsicht nämlich einschlägig vorbestraft, der Anwalt drohte mit Klage, weil der Staat keine Sicherungsverwahrung angeordnet hat.
Ich glaube, dass du den Fall Marianne Bachmeier in Lübeck meinst, kann das sein?
Ja, sie hat 6 Jahre wegen Totschlags bekommen, aber hat letztendlich glaub ich nur die Hälfte abgesessen.
Hm, wie melitta schon sagte, Mord ist nicht gleich Mord. Den Zusammenhang zum Amoklauf seh ich aber auch nicht wirklich (obwohl ich den Gedankengang schon interessant finde) ,aber ehrlich gesagt, wäre es für mich genauso ein Mord, wenn ein Vergewaltiger unter den Opfern gewesen wäre.
Bei Selbstverteidigung handelt es dagegen ja nicht um Mord. Selbst wenn der Tatbestand eines Mordes erfüllt wäre (obwohl ich mir die Konstellation gerade nicht vorstellen kann), wäre dieser ja nicht rechtswidrig...