15.03.2009, 00:42
Natalie schrieb:OWis hatten wir noch nicht, aber da es dabei ja um Geldstrafen handelt, die der Verwaltung unterliegen, würde ich sagen nein. Denn alles was eine Todesfolge nach sich zieht, wird sicherlich nicht nur mit einer GeldbuÃe geahndet und vor allem auch vor Gericht verhandelt werden.Aber das Gericht kann ja zu dem Schluss kommen es war nur eine Ordnungswidrigkeit, oder? Jedenfalls wenn es befindet, dass die Todesfolg in keinster Weise abzusehen war. Naja fände ich irgendwie herbe wenn das in die selbe Schublade fällt wie mein letzter Strafzettel wegen Falschparkens.
Natalie schrieb:Ich glaube, dass du den Fall Marianne Bachmeier in Lübeck meinst, kann das sein?Jaja den mein ich. Aber für einen Mord mit klarem Vorsatz (wochenlang SchieÃen geübt) ist das doch sehr wenig. Niedriger Beweggrund: Rache usw.
Ja, sie hat 6 Jahre wegen Totschlags bekommen, aber hat letztendlich glaub ich nur die Hälfte abgesessen.
Natalie schrieb:Bei Selbstverteidigung handelt es dagegen ja nicht um Mord. Selbst wenn der Tatbestand eines Mordes erfüllt wäre (obwohl ich mir die Konstellation gerade nicht vorstellen kann), wäre dieser ja nicht rechtswidrig...
Ist der Tatbestand tatsächlich erfüllt? Keine Planung (geht ja schlecht) spricht doch eher für Totschlag und niedere Beweggründe sind das ja wohl auch nicht, oder?
Wir weichen bisschen vom Thema ab, ich weiÃ, aber der Thread heiÃt ja auch Nachrichten aus aller Welt

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