22.03.2009, 02:30
Karo schrieb:da müsste das verhältnis richter-laie bei 50/50 liegen.. korrigiert mich wenn ich da falsch lieg.
Nein, das ist nicht ganz richtig.
In der Regel:
Schöffengericht beim Amtsgericht: 2 Schöffen, 1 Berufsrichter
Kleine Strafkammer am Landgericht: 2 Schöffen, 1 Berufsrichter
Also können Schöffen den Berufsrichter durchaus überstimmen, wenn sie anderer Meinung sind.
GroÃe Strafkammer am Landgericht: 2 Schöffen, 3 Berufsrichter
wobei es da wohl so ist, dass für die Hauptverhandlung festgelegt wird, dass es nur 2 Berufsrichter sind.
Dagegen sind es immer 3 Berufsrichter, wenn die groÃe Strafkammer als Schwurgericht tätig wird.
Somit haben Schöffen doch nur einen begrenzten Einfluss, wenn man das mal mit den Geschworenen in den USA vergleicht.