01.12.2010, 23:44
Also: "Der Leistungsnachweis über 8 Wochenstunden oder 16 ECTS Punkte aus Pflicht- und Wahlfächern oder einer Teildiplomprüfung oder einem Teilrigorosum ist nach dem 1. Studienjahr zu erbringen. Freifächer oder Ergänzungsfächer zählen aber nicht. Es gelten nur die im Studienplan vorgesehenen Prüfungen.
Hast du den Leistungsnachweis einmal erbracht, kannst du für die restliche Mindeststudienzeit des 1. Abschnitts plus 1 Toleranzsemester Familienbeihilfe beziehen. Bei einer Aufforderung durch das Finanzamt musst du aber trotzdem ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium nachweisen können. Nach Ablegung der 1. (2.) Diplomprüfung besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe für den 2. (3.) Abschnitt.
Studierende, die nach dem 1.Semester das Studium wechseln, können den Leistungsnachweis aus beiden Studienrichtungen erbringen.
BEISPIEL: Oliver hat im Wintersemester 2004/05 mit dem Studium der Pädagogik begonnen, mit Beginn des Sommersemesters 2005 â somit nach einem Semester â wechselt er in die Studienrichtung Ethnologie. Er kann den Leistungsnachweis für das Studienjahr 2004/05 aus der Studienrichtung Pädagogik und/oder aus Ethnologie erbringen.
Kannst du den Leistungsnachweis nicht erbringen, so wird die Familienbeihilfe solange eingestellt, bis du neuerlich acht Wochenstunden oder eine Teilprüfung der 1. Diplomprüfung erbringen kannst. Die Stunden aus dem vorigen Studienjahr können nicht mehr verwendet werden."
Soweit ich das verstanden hab, muss ich jetzt nur Romanistik wirklich durchziehen, dann verlier ich sie nicht?! AuÃerdem haben die ja noch das Studienblatt der WU, also dass ich was gemacht hab..
Hast du den Leistungsnachweis einmal erbracht, kannst du für die restliche Mindeststudienzeit des 1. Abschnitts plus 1 Toleranzsemester Familienbeihilfe beziehen. Bei einer Aufforderung durch das Finanzamt musst du aber trotzdem ein ernsthaftes und zielstrebiges Studium nachweisen können. Nach Ablegung der 1. (2.) Diplomprüfung besteht der Anspruch auf Familienbeihilfe für den 2. (3.) Abschnitt.
Studierende, die nach dem 1.Semester das Studium wechseln, können den Leistungsnachweis aus beiden Studienrichtungen erbringen.
BEISPIEL: Oliver hat im Wintersemester 2004/05 mit dem Studium der Pädagogik begonnen, mit Beginn des Sommersemesters 2005 â somit nach einem Semester â wechselt er in die Studienrichtung Ethnologie. Er kann den Leistungsnachweis für das Studienjahr 2004/05 aus der Studienrichtung Pädagogik und/oder aus Ethnologie erbringen.
Kannst du den Leistungsnachweis nicht erbringen, so wird die Familienbeihilfe solange eingestellt, bis du neuerlich acht Wochenstunden oder eine Teilprüfung der 1. Diplomprüfung erbringen kannst. Die Stunden aus dem vorigen Studienjahr können nicht mehr verwendet werden."
Soweit ich das verstanden hab, muss ich jetzt nur Romanistik wirklich durchziehen, dann verlier ich sie nicht?! AuÃerdem haben die ja noch das Studienblatt der WU, also dass ich was gemacht hab..
[INDENT] [SIZE=2]baila bajo la lluvia. [/SIZE]
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