10.02.2011, 13:45
Nein, zum Glück haben wir keinen mehr da 
Ich hab ein Problem. Wegen einer Reihe von dummen Zufällen (Verlust meiner einen Kontaktlinse, nicht finden meines Taschenrechners und somit Verpassen der Bahn) konnte ich am Montag nicht an meiner Matheklausur teilnehmen.
In der Prüfungsordnung, die ich natürlich erst heute gelesen hab, steht:
edit: Susi:
ich studier Soziologie, also falls du da irgendwelche Fragen hast...
ist zwar vom Aufbau her in Hamburg wohl etwas anders, aber inhaltlich müsste ja das selbe rüberkommen.

Ich hab ein Problem. Wegen einer Reihe von dummen Zufällen (Verlust meiner einen Kontaktlinse, nicht finden meines Taschenrechners und somit Verpassen der Bahn) konnte ich am Montag nicht an meiner Matheklausur teilnehmen.
In der Prüfungsordnung, die ich natürlich erst heute gelesen hab, steht:
Zitat:Ich weiÃ, dass meine Geschichte kein triftiger Grund für das Versäumnis ist. Muss ich das auch schriftlich melden, wenn ich den Prüfungstermin als "nicht bestanden" anerkannt haben will und einfach zum nächsten Termin schreiben will? Ich versteh das nicht so ganz, ich will den Termin ja nicht wiederholen sondern einfach den nächsten wahrnehmen.[SIZE=1](1) Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“wird der nächstmögliche Prüfungstermin festgesetzt.
(5,0) bewertet, wenn der Prüfling ohne triftigen
Grund einen Prüfungstermin oder eine Prüfungsfrist im
Sinne dieser Ordnung versäumt, nach Beginn einer (Teil-)
Prüfung zurücktritt oder eine schriftliche Prüfungsleistung
nicht innerhalb der vorgesehenen Bearbeitungszeit beginnt
oder erbringt.
(2) Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend
gemachte Grund muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich
schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
Bei Krankheit des Prüflings ist ein qualifiziertes ärztliches
Attest vorzulegen. Dieses muss Angaben enthalten über die
von der Erkrankung ausgehende körperliche bzw. psychische
Funktionsstörung, die Auswirkungen der Erkrankung
auf die Prüfungsfähigkeit des Prüflings aus medizinischer
Sicht, den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden
Untersuchungstermins sowie der ärztlichen Prognose über
die Dauer der Erkrankung. Wird der Grund anerkannt, so
[/SIZE]
edit: Susi:
Zitat:Da würde mich grad zB Soziologie intressieren(; weià allerdings auch nicht, ob mir das gefallen und liegen würde; bin da eher skeptisch).
ich studier Soziologie, also falls du da irgendwelche Fragen hast...
ist zwar vom Aufbau her in Hamburg wohl etwas anders, aber inhaltlich müsste ja das selbe rüberkommen.
♥