18.08.2006, 10:48
lila lila schrieb:nicht eher "mit dir betrügt"?.. na egal..
ich glaub, solange sie als Minderjährige damit einverstanden ist, macht er sich nicht strafbar...oder?
Nicht unbedingt, § 182 StGB verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt".
Diese "Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" lässt sich laut Bundesgerichtshof nicht allein am Alter festmachen, sondern muà ggf. von Fall zu Fall geprüft werden.
Es kann also sein, dass es Straffrei bleibt, solange dem/der Jugendlichen genügend Reife attestiert wird.
Persönlich finde ich ein solches Verhältnis allerdings dennoch höchst bedenklich und unangebracht.
BTW, Geschlechtsverkehr (bzw. sexuelle Handlungen, da werden groÃe Unterschiede gemacht), von Personen über 18 Jahren mit Personen unter 14 Jahren sind IMMER Strafbar.
LUKE: Taylor, no, no, no, no, and every day from now on âtil the end of my life, I am gonna come in here and say, "Taylor, no!"