28.09.2009, 17:34
nope es müssten nicht mal 5% sein.
laut wikipedia:
laut wikipedia:
Zitat:
Es gibt in Deutschland keine Mindestwahlbeteiligung, d. h. es gibt keine Grenze an absoluten Stimmen, unter der die Wahl ungültig wäre. Leere Wahlzettel gelten als ungültig § 39 BWahlG. Leere und ungültige Wahlzettel werden für die Berechnung der Wahlbeteiligung zu den gültigen Stimmen gezählt und anschlieÃend durch die Zahl der Wahlberechtigten geteilt.