19.03.2011, 12:46
Wir gehen ja nicht von unbefleckten Empfängnissen aus, also hat die Mutter doch das Recht zu verhüten. Sie hat es in der Hand ob sie schwanger wird oder nicht. (Extremfälle nicht!! mit einbezogen)
Wenn sie von dem Recht der Verhütung keinen Gebrauch macht, kann man sie doch nicht als das Opfer darstellen.
Wenn sie von dem Recht der Verhütung keinen Gebrauch macht, kann man sie doch nicht als das Opfer darstellen.