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Quelle: http://www.derstandard.at

Zitat:Diskussion um Strafrahmen für Josef F.

Justizministerin für fünf bis 15 Jahre - FPÖ und BZÖ für lebenslang

Im Zusammenhang mit dem Inzest-Fall von Amstetten ist am Dienstag eine Diskussion um die Strafe ausgebrochen, die Josef F. im Fall einer Anklageerhebung und Verurteilung wegen Vergewaltigung, Blutschande und Freiheitsentziehung erwarten würde. Während Justizministerin Maria Berger den bestehenden Strafrahmen für ausreichend befand ("Die Höhe der Strafe spielt für diese Art von Täter keine Rolle"), forderten die FPÖ und das BZÖ lebenslang für Josef F. bzw. bei schweren Missbrauchsfällen. Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch fünf bis zu 15 Jahren Haft vor, wenn die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wurde. "Wir haben sehr hohe Strafrahmen", meinte die Justizministerin. Noch höhere Strafen würden Täter nicht von ihren Verbrechen abhalten.
FPÖ-Vilimsky: "15 Jahre inakzeptabel"
Für den freiheitlichen Sicherheitssprecher Harald Vilimsky ist "ein Strafausmaß von 15 Jahren für die Zerstörung von Menschenleben absolut inakzeptabel", wie er in einer Presseaussendung feststellte. Für Josef F. sei "jede Strafe, die auch nur einen Tag kürzer dauert als lebenslang, in Wahrheit eine Verhöhnung der Opfer". Das Rechtssystem habe solche schwere Straftaten mit entsprechend drakonischen Strafen zu sanktionieren. Die einzig richtige Antwort auf solche grausigen Verbrechen sei "eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Chance zur vorzeitigen Begnadigung", schloss Vilimsky.
BZÖ-Grosz: "Strafen bei Gewalt an Kindern erhöhen"
BZÖ-Generalsekretär Gerald Grosz forderte die Justizministerin auf, "endlich die Strafrahmen bei jeglicher Gewalt an Kindern drastisch zu erhöhen". Er frage sich "was nach dem Horror-Fall in Amstetten noch alles passieren muss, bis Berger aufwacht und beginnt Kinder zu schützen", meinte Grosz in einer Presseaussendung. Bei jeglicher Gewalt an Kindern seien die Strafrahmen zu verdoppeln: "Wir wollen eine bis zu lebenslängliche Haft bei schweren Missbrauchs- bzw. Misshandlungsfällen." (APA)

ich finde der solte bis zu seinem tot auch in nen loch, ohne licht gesperrt werden.

essen nur durch ne lucke, ohne jeglichen kontakt zur außenwelt....

Searsha schrieb:ich finde der solte bis zu seinem tot auch in nen loch, ohne licht gesperrt werden.

essen nur durch ne lucke, ohne jeglichen kontakt zur außenwelt....
das find ich noch viel zu wenig, meiner meinung nach sollte ihm noch alles abgeschnitten werden ....das er sich so richtig durchs leben quält ..

dadurch das ich bei einem anwalt arbeite hab ich schon so viele solcher schlimmen sachen mitbekommen (Zwar nicht sooo wie diese, das kann man ja gar nicht vergleichen) aber schlimm genug .. und ich finde sexualstraftätern gehört einfach alles abgeschnitten

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Samah schrieb:15 bis 25 Jahre stehen im Raum, kommt halt drauf an, wieviel ihm wegen dem toten Kind noch nachgewiesen werden kann. "Gottseidank" ist er schon so alt und kommt wahrscheinlich nicht mehr lebend raus.

Jep, genau das meinte ich eben.
Und ich befürchte, dass es schwierig wird, da er die Leiche verbrannt hat.
Und es wegen Aussagen der Kinder bzw. der Frau sicherlich schwierig werden wird.

Und genau das war auch mein Gedanke.
Ich find es schon mal wichtig, dass er nicht in ner Einzelzelle sitzt bzgl. Selbstmord und so. Denn bei ihm ist das Risiko sicherlich da.


@Squirrel:
Danke, die kenn ich auch ein wenig.
Und man kann durchaus auch in Deutschland wegen Totschlages lebenslange Haftstrafe bekommen. Ich denke mit dem Fall werden sich schon gute Anwälte, Staatsanwälte und Richter auseinander setzen.


Oh, das klingt nach einer heftigen Diskussion, wie sie es hier bzgl. der Jugendkriminalität gab.

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Natalie schrieb:@Squirrel:
Danke, die kenn ich auch ein wenig.
Und man kann durchaus auch in Deutschland wegen Totschlages lebenslange Haftstrafe bekommen. Ich denke mit dem Fall werden sich schon gute Anwälte, Staatsanwälte und Richter auseinander setzen.

naja ich hab da schon so viel mitbekommen (da ich ja beim anwalt arbeite), und es ist leider gottes ganz oft so .. das wenn sie einen guten anwalt haben, da auch mit viel weniger davonkommen ...

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hm das seh ich hier ehrlich gesagt nicht so problematisch.
bei den aussagen, er zeigt keine reue, ich seh weder rechtfertigungsgründe noch entschuldigungsgründe. ich denke, die staatsanwaltschaft wird sich schon ordentlich auf den fall vorbereiten.

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ist "lebenslang" in Deutschland nicht nur 15 Jahre? Klar, evtl nachher Sicherheitsverwahrung... aber eigentlich bedeutet lebenslang doch nur 15 Jahre (was ich selbst als einen Widerspruch empfinde...aber naja)


The difference between ordinary and extraordinary is that little extra.

Seht sie euch an, die Kleine ist doch seltsam!
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Baddy schrieb:ist "lebenslang" in Deutschland nicht nur 15 Jahre? Klar, evtl nachher Sicherheitsverwahrung... aber eigentlich bedeutet lebenslang doch nur 15 Jahre (was ich selbst als einen Widerspruch empfinde...aber naja)


du sagst es. wenn das sollte lebenslang auch LEBENsLANG sein.

laut wiki:
Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit - mindestens aber 15 Jahre. Danach kann der Strafrest zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 57a StGB).


Österreich:
Österreich normiert in § 18 StGB die Freiheitsstrafe, die entweder auf bestimmte Zeit (höchstens zwanzig Jahre) oder auf Lebensdauer verhängt werden kann, wobei letzteres laut § 36 StGB bei Personen unter 21 Jahren ausgeschlossen ist. Der § 46 Abs. 5 StGB regelt die Möglichkeit einer bedingten Freilassung – 15 Jahre müssen im Gefängnis zugebracht worden sein; Person, Vorleben, Aussichten auf ein redliches Fortkommen und Aufführung während der Vollstreckung müssen zur Annahme verleiten lassen, dass der Täter in Freiheit keine strafbaren Handlungen begeht; die Schwere der Tat darf keine weitere Vollstreckung verlangen. Die Probezeit beträgt nach der Freilassung 10 Jahre.
Die Freiheitsstrafe auf Lebensdauer kann prinzipiell nur für Straftaten verhängt werden, die vorsätzlich begangen wurden und den Tod von mindestens einem Menschen zur direkten Folge hatten. Als Ausnahme davon kann Beihilfe zum Selbstmord gelten, für dieses Delikt beträgt die maximale Haftstrafe fünf Jahre. Die einzige Straftat, die nicht direkt mit dem Tod eines Menschen in Verbindung steht und für die dennoch eine lebenslange Haftstrafe verlangt werden kann, ist die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Ausschließlich für Völkermord wird jedoch zwingend eine lebenslange Haftstrafe verlangt, in allen anderen Fällen kann sie alternativ zu einer zeitlich begrenzten Strafhaft ausgesprochen werden.

das is so dämlich. lebenslang=15 jahre

echt lächerlich...aber so ist unser rechtssystem nun mal
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