Führerschein?!
#51

Frage:

War jemand von euch auf einem dieser Verkehrsübungsplätzen?
Kann man da einfach fahren oder kommt dann da so jemand und will dir das beibringen? lol.
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#52

Hab diese bis jetzt nur bei Reportagen im TV gesehn!! - Dazu braucht man nur eine Begleitperson, die einen Auto-Führerschein besitzt!!

Übersicht einiger Verkehrsübungsplätze in Deutschland:


http://www.fahrschule.de/Verkehrsuebungsplaetze.html
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#53

Also kommt da kein so n Heini und nervt mich?
Seeehr gut.
Will zu dem nach Frankfurt.
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#54

hi ihr!

hätte ma n paar fragen zu mopeds/rollars.
also mit wieviel jahren darf man den machen?was kostet der führerschein?
und zum führerschein ab 17 muss man immer ne person bei sich habn die n führerschein hat??
danke im voraus!

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sig:mercii an Minimuff :herz:
avi:dangöö an Peachy :herz:
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#55

Mofa darf man ab 15, Roller darf man ab 16 Jahren fahren (mit Führereschein natürlich nur). Der Führerschein ab 17 gibt es glaub ich nur in einem Bundesland bis jetzt, in welchen weiß ich nicht, wenn man diesen dann hat muss ein Erwachsener (min. 30 Jahre alt und er muss mindestens 5 Jahre lang den Führerschein haben) mitfahren.
Das gilt in Deutschland wie es in Österreich/Schweiz ist weiß ich nicht

EDIT: Weitere Infos
Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Zunächst: Wer in einem Bundesland gemeldet ist, das (noch) nicht mitmacht, schaut in die Röhre. Sobald im Heimat-Bundesland grünes Licht für das Begleitete Fahren gegeben wird, kann man sich mit 16einhalb Lebensjahren in einer Fahrschule anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen. Die Erziehungsberechtigten müssen zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, kann die übliche Ausbildung in der Fahrschule beginnen (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung). Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung. Dieses Papier ist nur in Deutschland gültig, es berechtigt aber auch in solchen Bundesländern zum Fahren, die eventuell gar keine eigene Ausnahmeregelung beschließen. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt, es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder Prüfung nötig.



Welche besonderen Auflagen gelten beim Fahren?

  • Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson auf dem Beifahrersitz mitfahren (derzeit in Niedersachen und Bremen: ein Elternteil).
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten die 0,5-Promille-Grenze und die übrigen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel
  • Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer, sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Ansprechpartner oder Berater mitfahren.
  • Zwei dafür in Frage kommende Begleiter sind bei der Antragstellung zu benennen, es kann also nicht einfach irgendjemand zur Begleitperson auserkoren werden.
  • Die Fahrschulen bieten Seminare an, um Eltern bzw. Begleitpersonen auf diese Aufgabe vorzubereiten, die Teilnahme daran ist aber nicht verpflichtend.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.

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#56

Smile Nya.. bin erst 16 -...

*garnichtmitredenkann*
Dauert ja noch eine Weile bis ich "Auto" Mache .. ^^

Life is longer ...++++++ you now .... ++++++
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#57

Ja, ich hab meinen Führerschein seit mittlerweile 2 Jahren (wie die Zeit vergeht Eek)
Theoretische Prüfung hab ich gleich geschafft, praktische erst beim 2. Anlauf - verdammte Nervosität *augenverdreh*

Egal, hauptsache geschafft Smile
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#58

Hab den Führerschein. Kann aber nicht mehr fahren, da ich seit seit über 4 Jahren nicht mehr am Steuer saß. Hab nachdem ich die Praktische beim 2. Anlauf bestanden hab, kaum noch geübt, da mein Vater ein viel strengerer und ungeduldigerer Beifahrer ist, als es mein Fahrlehrer war. Mein Vater hat immer ziemlich gemeckert, wenn ich den Motor abgewürgt habe, was relativ oft vorkam, denn die Umstellung von einem Diesel (Fahrschulauto) auf einen Normalbenziger macht sich da schon bemerkbar.
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#59

ich hab gerade meine probezeit rum und hatte in den zwei jahren zwei schwere unfälle, weil an den autos immer irgendetwas versagt hat. einmal war es die bremse in einer scharfen kurve und einmal ist der reifen geplatzt bei hoher geschwindigkeit auf der autobahn. also bei Sixt miete ich garantiert nie wieder ein auto!

~~> Alles was gewesen war, ist Plusquamperfekt. <~~

....................in omnia paratus!....................
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#60

Eben, die hauptsache ist wirklich, dass man ihn hat, ob beim 1. oder 2. Versuch, ist doch egal.....mein freund ist auch das erste mal durchgefallen, deswegen konnte ich mich gar nciht über meinen Schein freuen, weil wir am ersten tag Prüfung hatten, aber 3 Wochen später hat er es dann beim 2. versuch geschafft!!
ich hab den Schein jetzt seit Oktober 2002!!

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[SIZE=1][SIZE=1]I was drifting in between. Like I was on the outside looking in. [/SIZE][/SIZE]
[SIZE=1][SIZE=1]Yeah. In my dreams you are still here.
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~Hood Junkies 'Cause there was a visual Contact~
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